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PKW (B)
A1 - 125cm³
MOTORRAD (A-beschränkt)
MOTORRAD (A-unbeschränkt)
LKW (C und CE)
Behindertenausbildung
LKW (C und CE) - ab 18 Jahre
- bis zum 21. Lebensjahr gewerblich auf 7,5 t beschränkt
- Klasse C ist nur Zugmaschine Klasse CE ist Zugmaschine und Hänger/Auflieger
- Umfang der theoretischen und praktischen Ausbildung hängt von dem zu erwerbenden Führerschein ab
- Bedingung: PKW-Führerschein
Hinweis: Man kann auch ohne PKW-Führerschein den LKW-Führerschein erwerben. (Ausbildung erst PKW und dann LKW)
Unsere Kurse |
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Führerschein auf Probe - Kurse
freiwillige Probezeitverkürzung
 Führerschein Klasse C/ CE (LKW)
 Gabelstapler
 Wechselbrückenschulung
 Ladungssicherung
 ADR
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