Allgemeine Auflagen

Allgemeine Auflagen

Aus der 5. Verordnung zur Eindämmung der Pandemie ergeben sich viele Verhaltensmaßregeln, die wir einzuhalten verpflichtet sind und euch bitten die Maßregeln ebenfalls zu beachten, damit wir alle gemeinsam weiterarbeiten können:

- Wir sind angehalten ausreichendes Informationsmaterial über die allgemeinen Schutzmaßnahmen in geeigneter Form zur Verfügung stellen. Bitte beachtet also die Aushänge und Plakate!

- Der Eintritt in die Räume der Fahrschule zur Beratung bzw. Anmeldung ist nur einer einzelnen Person gestattet, Ausnahme ein Elternteil in Begleitung eines oder einer Minderjährigen. Deshalb werden wir unsere Tür verschlossen halten und jeweils einzeln zu vereinbarten Terminen einlassen.

- Der Eintritt in die Räume der Fahrschule ist nur mit eigener und vorher aufgesetzter Mundschutzmaske (oder anderen geeigneten Mund-Nase-Abdeckungen) gestattet.

- Eine sofortige Händedesinfektion ist möglichst durchzuführen. Dazu befindet sich ein Spender im Bereich der Eingangstür.

- Der Abstand von mind. 1,50 Meter zueinander ist von jedem und zu jedem einzuhalten.

- Die Übergabe von Unterrichtsmaterialen und sonstigen Dokumenten erfolgt durch unsere Mitarbeiter mit angezogenen Einmalhandschuhen.

- anwesende Personen müssen erfasst werden, um eine spätere Rückverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen. Dazu überreichen wir jedem ein entsprechendes Formblatt, in das sich einzutragen ist.

Fahrschüler_innen und andere Personen, welche bereits erkrankt sind bzw. Symptome wie Fieber, Husten, Niesen und Schnupfen aufweisen, dürfen die Räumlichkeiten der Fahrschule nicht betreten.

Um dies alles gut umzusetzen, werden wir zukünftig in allen Bereichen mit Terminvergabe arbeiten, um lange Wartezeiten und Menschenansammlungen zu vermeiden.

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