Ausweispflicht
Zu allen Prüfungen - Theorie und Praxis - ist der Ausweis bzw. Reisepass bzw. das Dokument dem Prüfer zur Identifikation vorzulegen, der bei der Beantragung des Führerscheins bei der Behörde vorgelegen hat.
Andere "Ersatz"-Dokumente wie Schülerausweis, Gesundheitskarte, Führerschein oder ähnliches sind nicht zulässig!