Ausweispflicht

Ausweispflicht

Zu allen Prüfungen - Theorie und Praxis - ist der Ausweis bzw. Reisepass bzw. das Dokument dem Prüfer zur Identifikation vorzulegen, der bei der Beantragung des Führerscheins bei der Behörde vorgelegen hat.

Andere "Ersatz"-Dokumente wie Schülerausweis, Gesundheitskarte, Führerschein oder ähnliches sind nicht zulässig!

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