Es ist soweit!

Corona-Regeln Sachsen-Anhalt

Aufgrund einer kommunalen Verordnung gelten ab 13. November 3-G [Geimpft, Genesen oder Getestet] auch für Fahrschulen!

Dies bedeutet für euch: vor Eintritt in unsere Räume und bevor ihr eure Fahrstunden antretet weist ihr bitte nach, dass ihr Geimpft oder Genesen seid. Trifft dies nicht zu, ist ein aktueller negativer Test (nicht älter als 24 h) die Eintrittskarte zu all unseren Veranstaltungen. Liegt darüber kein Nachweis vor, kann nicht am theoretischen Unterricht teilgenommen werden und praktische Fahrstunden müssen entfallen.

Achtet bitte schon am Montag zu den Theorieunterrichten und Fahrstunden darauf. Geplante Fahrstunden können sonst nicht stattfinden.

Bleiben Sie gesund!

Zurück