Prüfungsgebühren

Prüfungsgebühren

Zum einen schließt jeder Fahrschüler und jede Fahrschülerin mit der Fahrschule einen Vertrag ab, in dem die Vorstellung zur theoretischen und zur praktischen Prüfung aufgeführt sind. Dies ist die Summe, die jeweils vor den Prüfungen an die Fahrschule für deren Aufwand/Aufwendungen bezahlt werden muss.

 

Der zweite Faktor ist natürlich die Prüfbehörde - in Sachsen-Anhalt die DEKRA.

Dem entsprechend müssen auch hier sowohl die theoretische und die praktische Prüfung bezahlt werden.

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