Üben, aber legal

Üben, aber legal

Dazu muss man wissen, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - das sogenannte "Schwarz fahren" - nicht nur für den Bewerber am Steuer eine ca. zweijährige Sperre bedeutet,sondern auch für denjenigen,der sich daneben setzt, Punkte und Bußgeld wegen des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis einbringt.

Deshalb gibt es legal nur die Möglichkeit einen offiziellen Verkehrsübungsplatz aufzusuchen. Einen findet ihr unter

   http://www.vp-bs.de/

Dort könnt ihr euch informieren und hinfahren, wenn ihr vor der Fahrschule etwas tun wollt.

Zurück